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Von dem Fuchs-Prellen

§1.

Wenn hohe Standes-Personen nach Gelegenheit der Zeiten und Umstände bey allerhand öffentlichen Solennitäten mancherley Divertiffements anzustellen pflegen, so werden unter andern auch vor die Cavalliers und Dames auf unterschiedene Arten, und nach mancherley Figuren, lustige Fuchs-Prellen angestellet. Zu diesem Ende, wenn von gnädigster Landes- Herrschaft ein Fuchs-Prellen einmahl resolviret worden, wird von dem Ober-Jägermeister, als Directeur der ganzen Jägerey, an die Ober-Förster und Wildmeister Befehl ertheilet, daß sie allenthalben die Füchse, wo sie nur solche erlangen können, lebendig in Netze einfangen, und in behörige Kästen nach dero Residenz in den Jäger-Hof liefern sollen; Sie werden alsdenn in einem wohl vermachten gemauerten Zwinger beysammen ausgelassen, und mit verschafftem Luder vom Caviller gefüttert. Bißweilen müssen auch von den Forst-Bedienten auf eben die Art lebendige Hasen, Dächse und dergleichen geliefert werden. Es bemühet sich denn ein ieder Ober-Förster oder Wildmeister, der ein wenig Ambition im Leibe hat, daß er die meisten Füchse oder andern Thiere lebendig und ohne Schaden einfangen, und solche in die Residenz schicken möge. Bißweilen befiehlet auch die Herrschafft an, daß jährige Fröschlinge und mäßig kleine Bachen mit eingefangen werden, welches aber in aller Stille verschwiegen gehalten werden muß.

§ 2.

Nahet nun der Termin des Fuchs-Prellens heran, so werden des Tages zuvor die Füchse mit vorhaltenden Netzen in ihrem Zwinger wiederum eingefangen, und in Kästen gethan, wie auch die Hasen, Dächse und andere Thiere, und nach dem verlangten Platze hingebracht, welcher entweder mit zartem Sand, oder mit gutem Raasen bedeckt seyn muß. Dieser Platz wird vor allen Dingen mit hohen Tüchern fest umher, sonderlich unten an der Erde dichte befestiget, damit die listigen Füchse nicht unten hindurch kommen, und also der Herrschafft Verdruß erwecken möchten; Sie werden auch wohl auf den mit Grase bewachsenen Jäger-Hof gebracht, da es alsden nicht nöthig, Tücher zu stellen, weil die Gebäude des Jäger-Hofes, Zeug-Hauses und Hunde-Ställe, oder andere Zwinger und Gemäuer von sich selbst einen gemauerten Hof darstellen, daß also keine Tücher nöthig seyn. Sollte aber die Herrschafft unpäßlich seyn, oder die Gemahlin wäre in Wochen, und die fremde Herrschafft befände sich etwa kränklich, so wird das Fuchs-Prellen zu besserer Comodite der Herrschafft auf dem Schloßplatz vorgenommen, und die Herrschafft sehen aus ihren Gemächern dem Fuchs-Prellen mit Vergnügen zu, und delectiren sich an den vielfältigen Luft-Sprüngen und Capriolen der Füchse und Hasen, und dem Umfallen und Stolpern der Cavalliers und Dames, zumahl, wenn die in heimlichen Kästen verborgenen Sauen unter sie gelassen werden, das bey den disponierten Reyhen und Gliedern eine ziemliche Confussion erwecket, und also groß Gelächter verursacht wird.

Fuchsprellen

§3.

Vor allen Dingen muß man den Schloß-Platz, der insgemein mit Steinen gepflastert, eine halbe Elle, oder doch zum wenigsten ein Viertel hoch mit Sand beführen und beschütten, und überharcken, damit die Kurtzweile desto länger dauern mögte, und die Voltigier-Sprünge der Füchse und Hasen desto vigoureuser, lebhafter und öfter gesehen weden; denn sonst würde die Lust bald zum Ende gehen, wenn die armen Thiergen in dem Herunterfallen den Kopff auf die Steine schlügen, oder den Rückgrad und das Creutz, oder die Läuffte zerbrächen.

§4.

Erscheinen nun an dem bestimmten Tage die Cavalliers und Dames in grüner mit Gold oder Silber chamerirtzen Kleidung bey Hofe, so werden sie an den verlangten Ort invitiret, und alsdenn in einer bunten Reyhe wechselweise ein Cavallier und eine Dame gestellet, und also, daß eine jede Dame allezeit ihren Cavallier gegen über habe vor sich, welcher mit ihr den Fuchs mit den hierzu behörigen schmahlen Prell-Netzen aufziehet und prellet. Nachdem sich nun viel Cavalliers und Dames bey dem Fuchs-Prellen eingefunden, werden drey biß vier und mehr Reihen formiert, und sind also gleichsam zwey biß drey Gassen zu sehen. Auf den Befehl der hohen Herrschafft weden die Kasten der Füchse und Hasen zu erst geöffnet, daß alles durch einander die Gassen durchpassieret. Die Cavalliers und Dames schicken mit vielfältigem Prellen die Füchse und Hasen nach mancherley wunderlichen Figuren in die Lufft, daß die Herrschafft ihr Vergnügen haben kan. Soll es nun bald zu Ende gehen, so werden die Sauen heraus gelassen, und die machen denn bey den Dames unter den Reif-Röcken einen solchen Kumer, daß nicht zu beschreiben.