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Betreff: Verschwundene Begriffe
BLUMENSUCHT
Wenn ein Gutsbesitzer das Recht hat, wie sie es in beinahe ganz Österreich haben, daß er mit seinem Vieh Winterszeit die Saatfelder und Wiesen, übrigens das ganze Jahr die Waiden und Brachäcker der Gemeinde betreiben darf, so wird dieses die Blumensucht genennet.
Darf die Gemeinde (oder Unterthanen) umgekehr auch auf das Eigenthum das Gutsbesitzers treiben, so heißt solches im gewöhnlichen Ausdruck die gemeinwirtschaftliche Blumensucht. Einige heissen es das Mitwaidrecht.
Quelle: Patriotisches Tageblatt oder öffentliches Correspondenz= und Anzeigeblatt für sämtliche Bewohner aller kais. kön. Erbländer über wichtige interessirende, lehrreiche oder vergnügende Gegenstände zur Beförderung des Patriotismus, 7. Band, Julius bis Dezember 1803, Brünn, im Verlage des k. k. priv. Frag= und Kundschafts=Amtes. Nro. 70, 1803, Den 31. August, Seite 959
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