Wählen Sie die Sprache der Netzseite ...
Schriftgröße ändern
Das alte Königreich Ungarn war von Beginn an ein multiethnischer und multireligiöser Staat.
Anfangs lebten Anhänger von Naturreligionen (Magyaren), Katholiken, Orthodoxe und Juden im Königreich.
Ab der Reformation kamen auch verschiedene evangelische Bekenntnisse dazu: Reformierte, Lutheraner, Unitarier, Hutterer = Habaner usw. und auch Armenisch-Apostolische sowie Griechische- und Armenische-Katholiken.
Die Habsburger versuchen ab etwa 1618 in den von ihnen beherrschten Teilen (Westungarn, Nordwestungarn = heutige Slowakei) zwar immer wieder die Gegenreformation durchzusetzen, waren damit aber kaum erfolgreich.
So war die Situation auch 1699 (Friede von Karlowitz) und 1718 (Friede von Passarowitz) als alle Teile Ungarns, Siebenbürgen, das Banat usw. unter habsburgische Herrschaft kamen.
 
BANAT
Das Banat kam 1718 (Friede von Passarowitz) an die Habsburger, wurde aber nicht dem Königreich Ungarn eingegliedert.
Es bildete bis 1779 eine Kron- und Kammerdomäne, eine Kamerale Reichsprovinz der Habsburger und war damit direkt den Behörden in Wien (Hofkriegsrat bzw. Hofkammer = Finanzministerium) in Wien unterstellt.
Es gab damit von 1718-1779 keine geistlichen oder weltlichen Grundherrn im Banat.
Der jeweilige Habsburgerherrscher in Wien (Karl VI., Maria Theresia bzw. Maria Theresia & Joseph II.) war Grundherr über das gesamte Banat, dieses unveräußerliches Krongut und Sondergut des Herrschers.
Bis 1751 stand das gesamte Banat unter Militärverwaltung (des Hofkriegsrates), dann erhielt der Norden eine Zivilverwaltung, der Hofkammer unterstellt, der Süden und Osten kam zur Militärgrenze und war damit weiterhin dem Hofkriegsrat unterstellt.
Von 1718-1779 übten die vom Habsburgerherrscher eingesetzten Behörden und Beamten die Verwaltung aus: Militärpräsident/Zivilpräsident, Verwalter (eines der 11 Distrikte), Unterverwalter (eines wichtigen Dorfes).
Der Einfluß des Herrschers bzw. seiner Hofkammer war damit unmittelbar und entscheidend.
Eine der Regeln der Hofkammer war es im Banat nur katholische Einwanderer aufzunehmen.
Das galt nicht nur für die zahlreich einwandernden Deutschen aus Südwestdeutschland, den Alpenländern und den Sudetenländern, die bald zu den Donauschwaben verschmolzen, sondern auch für die tausenden Slowaken, Tschechen, Ruthenen usw. die kamen. Die bereits ansässigen Rumänen und Serben dagegen blieben orthodox.
Übrigens durften anfangs auch keine Ungarn ins Banat einwandern, weil diese damals, knapp nach den Kurruzzenkriegen, als aufrührerisch und unverläßlich galten.
Da diese Einwanderung großteils organisiert war und vom österreichischen Staat gefördert wurde, waren fast alle legalen Zuwanderer wirklich Katholiken.
Aber natürlich kamen viele Einwanderer auch auf eigene Faust und wurden, da Menschenmangel bestand, meist auch rasch eingegliedert. Unter diesen waren sicher auch Evangelische. Evangelische Pfarrgemeinden gab es anfangs aber nicht.
 
Erst mit der direkten Eingliederung des Banat ins Königreich Ungarn 1779 bzw. der Alleinregierung von Kaiser Joseph II. 1780 fielen die religiösen Beschränkungen weg.
Nun kamen auch zehntausende Evangelische.
Die Militärgrenze blieb bis 1872 bestehen und damit dem Hofkriegsrat (ab 1848 k.k. Kriegsministerium) in Wien unterstellt.
 
KÖNIGREICH UNGARN
Hier hatten, auch in der Habsburgerzeit (mit Ausnahme von 1849-1860), de facto die ungarischen Magnaten (Großgrundbesitzer) die Kontrolle. Auch die warben um Einwanderer, um das zerstörte und entvölkerte Land wieder aufzubauen. Da viele von ihnen selbst evangelisch waren hatten sie keine Probleme mit evangelischen Einwanderern. Damit gab es immer auch bedeutende Einwanderung von Evangelischen.
D.h. in der "Schwäbischen Türkei", in der "Batschka" usw. gab es immer sowohl katholische wie auch evangelische Einwanderer.
 

Alle Leser sind herzlich eingeladen, mir ihre Erfahrungen und ihre Sicht der Dinge zu schreiben und mich auf Fehler und Irrtümer meinerseits aufmerksam zu machen.

Alle Rechte vorbehalten: Günter Ofner, Gentzgasse 59/9, 1180 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 4780170, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte respektieren Sie die Urheberrechte und zitieren Sie nur mit exakter Quellenangabe. Die Verwendung größerer Textpassagen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.