Schon im Zeitalter der Urpfarren (Pfarren aus der Zeit der Christianisierung, in Österreich meist aus dem Mittelalter - der Begriff selbst stammt aus dem 20. Jahrhundert) gab es eine strikte Festlegung der Pfarrgrenzen.
Die waren anhand von Bächen, Flüssen, Bergen usw. definiert.
Damit war auch die Zugehörigkeit von neuen Häusern oder Dörfern klar.
Die Grenzen wurden wohl schon bei der Errichtung der Pfarren durch den jeweiligen Diözesanbischof festgelegt.
Diese Einteilung war wichtig, nicht nur in geistlicher Hinsicht, sondern auch finanziell.
Denn der Zehent (der zehnte Teil der Ernte/Viehzucht) gehörte ursprünglich der jeweiligen Pfarre.
Die Kirchensteuer gab es erst ab 1939, den Religionsfond ab 1782.
In der Reformationszeit ist dann vieles verschwommen, weil manche Pfarren evangelische -, manche katholische Pfarrer hatten. Da gingen viele zum Pfarrer ihrer Wahl.
Nach der Ausweisung aller evangelischen (acatholischen) Pfarrer und Schulmeister 1624 (in Oberösterreich) bzw. 1627 (in Niederösterreich) kehrte allmählich wieder die alte Ordnung zurück.
D.h. man konnte es sich nicht aussuchen, wo man taufen ließ, heiratete oder bestatten ließ.
Bei Brautpaaren aus verschiedenen Pfarren mußte ein Teil von seinem Pfarrer die Erlaubnis einholen in der anderen Pfarre heiraten zu dürfen. Das wurde auch oft in den Trauungsbüchern vermerkt.
Bei Hochzeiten in einer dritten Pfarre (z.B. einem Wallfahrtsort) mußten beide Teile die Erlaubnis dazu einholen.
Freilich gab es immer wieder Notzeiten, wo diese strikte Pfarreinteilung aufgeweicht war. War eine Pfarre nicht besetzt oder war dort die Kirche niedergebrannt, beides war gar nicht so selten, dann ging man - zwangsläufig - in die Nachbarpfarre.
Und bei Geburten im Winter, wenn hoher Schnee die Wege blockiert hat, ging man zum nächstgelegenen Pfarrer zur Taufe.
Starb jemand auswärts wurde er oft gleich dort begraben, weil Überführungen teuer waren.
Einzelne Häuser/Hütten in den Wäldern oder im Bergland (Köhler, Pecher, Holzknechte usw.) waren bei dieser Einteilung unwichtig. Sie wurden einerseits häufig verlegt und andrerseits waren die Bewohner meist so arm, daß sie für die Einnahmen der Pfarren keine Rolle spielten.
Mißachtete ein Pfarrer ohne Notwendigkeit die Pfarrgrenze, dann bekam er oft Ärger mit seinem Amtskollegen.
Solche Streitfälle landeten dann vor dem zuständigen Diözesangericht.
In der Regel achteten die Pfarrer sehr darauf, daß ihre Pfarrkinder auch bei ihnen taufen ließen, heiratete oder bestatten wurden. Denn dafür erhielten sie ja auch die sog. Stolgebühr, die in ärmeren Pfarren (die mit wenig Grundbesitz) zum Leben des Pfarrers notwendig war. Daneben mußte der Pfarrer auch noch seine Wirtschafterin ("Pfarrersköchin"), den Mesner und den Schulmeister der Pfarrschule aus seinen Einnahmen bezahlen.
Das blieb auch nach der großen Pfarrgebietsreform Kaiser Josephs II. so.
Damals, ca. 1782 - 1786 wurden viele neue Pfarren gegründet und Pfarrgrenzen verschoben, damit jeder Katholik binnen einer Stunde (Fußmarsch) seine Pfarrkirche erreichen konnte.
Damals wurden auch Einzelhäuser/-höfe und ganze Dörfer zwischen Pfarren getauscht.
Freilich wurde das nicht zu 100% umgesetzt, alte Strukturen sind in Österreich oft sehr beharrlich.
Neue Pfarren wurden durch Zahlungen aus dem neuen Religionsfond unterstützt.
Umpfarrungen von Häusern oder ganzen Ortschaften hat es immer wieder gegeben, dazu war/ist die Genehmigung des jeweiligen Diözesanbischofs nötig und in der Regel auch die der beiden Pfarren (bzw. bei Stiftspfarren dieser Stifte).
Seit 1782 (Religionsfond) und 1939 Kirchensteuer haben sie nicht mehr die ökonomische Bedeutung wie davor.
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