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5. HOCHZEITS - ORTE

"Geheiratet wurde in Regel im Heimatort der Braut", auch das ein sehr hartnäckiges Klischee. Wobei gemeint ist, falls Bräutigam und Braut aus unterschiedlichen Pfarren kamen.

Denn in der Mehrzahl der Hochzeiten stammten beide Brautleute ja aus der selben Pfarre und damit heirateten sowohl die Mehrheit der Männer, als auch der Frauen in ihrer Heimatpfarre.

Kamen Bräutigam und Braut aber aus unterschiedlichen Pfarren, dann gab es keine überregionalen Regeln, wohl aber lokale Traditionen.

Alle drei Möglichkeiten kamen in Betracht: Heirat in der Heimatpfarre des Mannes, Heirat in der Heimatpfarre der Frau oder Heirat in einer für beide fremden Pfarre. Im Barock und auch später war es beispielsweise Mode in einem Wallfahrtsort zu heiraten.

Bei einer Einheirat über Pfarrgrenzen hinweg, war es oft üblich, in der Pfarre zu heiraten, wo der Einheiratende (egal ob Frau oder Mann) wegging. Aber auch das war keine überregional gültige Regel, denn diese gab es nicht.