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Viele angehende Genealogen gehen mit vorgefaßten Meinungen und Klischeevorstellungen in die Forschung, die dann allmählich durch die gefundenen Fakten abgelöst werden.

So ist es anfangs auch mir selbst ergangen.

Hier eine sicher unvollständige Sammlung solcher Irrtümer und deren Richtigstellung.

Alle Leser sind herzlich eingeladen, mir ihre Erfahrungen und ihre Sicht der Dinge zu schreiben und mich auf Fehler und Irrtümer meinerseits aufmerksam zu machen:

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Ich werde diese Sammlung immer wieder überarbeiten und verbessern.


1. ERBRECHT BEI BAUERN

"Der Vater vererbt seinen Hof immer an den ältesten Sohn und dieser wieder an seinen Ältesten usw.", so ein sehr hartnäckiges Klischee bei fast allen Einsteigern in die Genealogie.

Dieses Erbrecht nach der Erstgeburt galt zwar durchaus in manchen Adelskreisen, für die Bauern war es dagegen die Ausnahme.

Besonders praktische Faktoren sprachen gegen diese Erbfolge. So waren die Eltern meist noch relativ jung und rüstig, wenn der Älteste erwachsen wurde und hatten deshalb oft wenig Lust sich auf's Altenteil zurückzuziehen. Daher verließen die älteren Kinder meist die elterliche Bauernwirtschaft, heirateten in einen anderen Hof ein oder kauften sich (mit elterlicher Hilfe) an. Eltern, die zeitgleich mit ihren älteren Kindern als Bauern tätig waren, waren also keine Seltenheit.

Geerbt haben deshalb meist die jüngeren Kinder, denn dann waren die Eltern altersbedingt eher bereit die Bauernwirtschaft zu übergeben.

Und natürlich haben auch Töchter geerbt – auch wenn Söhne vorhanden waren. Es blieb den Eltern überlassen, wem sie den Hof letztlich überließen. Die Grundherrschaften (vor 1850) haben auf die Erbfolge relativ wenig Einfluß genommen. Ihnen war es lediglich wichtig, daß die Steuern und Abgaben (z.B. das Anschreibgeld) weiter geflossen sind, wer diese bezahlt hat, war zweitrangig.

Im 17. und 18. Jht. war die häufigste Form der Hofübergabe aber nicht die an Kinder, sondern an die überlebenden Ehegatten. Ein Ehepartner starb, der Überlebende fertigte die Kinder aus dieser Ehe ab und heiratete wieder. Dieser neue Ehepartner war meist deutlich jünger, überlebte, erbte und heiratete seinerseits wieder. Mir sind Beispiele aus Niederösterreich bekannt, daß Bauernwirtschaften über 150 Jahre hinweg immer nur an überlebende Ehegatten gingen, kein einziges Mal also ein Kind übernehmen konnte. Aber natürlich war auch das nicht immer und überall so.

Es gab eben keine allgemein gültigen Regeln.

Ab 1812 galten auch hier die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)  https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_b%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch


2. SESSHAFTIGKEIT DER BAUERN bzw. LANDBEVÖLKERUNG

"Unsere Ahnen saßen über Generationen auf ihren Höfen, die immer in der Familie weitervererbt worden sind", so ein weiteres Klischee.

Schon aus Punkt 1 geht hervor, daß das nicht ganz stimmen kann. In Wirklichkeit waren auch die Bauern vor 300 oder 400 Jahren sehr mobil. Man heiratete in ein Dorf der Umgebung (Heiratsmarkt war oft die Sonntagsmesse), man kaufte im Umland einen Hof usw. Daß mehr als drei aufeinanderfolgende Generationen im selben Dorf ansässig waren, kam natürlich vor, war aber eher die Ausnahme. Das alles galt in stabilen Friedenszeiten.

In Kriegszeiten, bei Seuchen, Mißernten usw. war die Situation noch viel dramatischer. Auch Bauern wanderten über hunderte Kilometer ab, um ein besseres, selbstbestimmtes Leben führen zu können. Denken Sie an die Wiederbesiedlung der böhmischen Länder nach dem 30jährigen Krieg, denken Sie an die Wiederbesiedlung des von den Türkenkriegen verwüsteten östlichen Niederösterreich, der Steiermark und Westungarns, denken Sie an die sog. "Schwabenzüge" ab etwa 1700 über 1000 km hinweg bis ins Banat und in die Bukowina.

Handwerker waren generell noch mobiler als Bauern. Durch die Pflicht zur Walz kamen sie meist weit herum, kannten einen guten Teil Mitteleuropas. Bei Kaufleuten und Soldaten war das berufsbedingt ohnehin selbstverständlich.


3. NAMEN UND VERWANDTSCHAFT

"Ich heiße 'Richter', also bin ich mit allen anderen 'Richter' weltweit verwandt oder verschwägert." So hört man es oft. Und viele Forscher wenden dann sehr viel Zeit, Kraft und Geld auf, um das auch zu beweisen. 'Richter' steht hier natürlich nur als Beispiel für alle häufigen Familiennamen.

In der Praxis sind aber fast alle Familiennamen an mehreren/vielen Orten völlig unabhängig voneinander entstanden, d.h. der Name ist kein Beweis für Verwandtschaft.

Ein beispielsweise um 1500 in Jägerndorf auftauchender 'Richter' hat also höchstwahrscheinlich mit einem gleichzeitig in Salzburg lebenden 'Richter' nichts zu tun - sie tragen lediglich idente Namen.

Nur bei sehr seltenen Familiennamen kann man davon ausgehen, daß der Name nur an einem Ort entstanden ist und daß alle Namensträger quer durch die erforschbare Geschichte von diesem ersten Namensträger abstammen.

Ein Beispiel dafür ist der Name 'Zischkin' in Niederösterreich und Umgebung. Hier stammen alle mitteleuropäischen Namensträger von einem "Dionisius Züschkhine auß Wälschlandt" (Italien) ab, der am 26. Okt. 1592 in St. Pölten geheiratet hat und bei anderen Gelegenheiten als Maurer bezeichnet wird.


4. WIR WAREN ADELIG

"Unsere Familie war früher adelig" bzw. "Wir hatten früher ein Wappen", so hört man es in vielen Familien-Überlieferungen.

Diese Fehleinschätzungen gehen auf zwei Hauptursachen zurück:

a) Da es zehntausende Adelsfamilien gab, kam dort auch fast jeder Familienname vor. Das verleitet Viele zum (falschen) Schluß: "Unsere Familie stammt von dieser Adelsfamilie ab. Natürlich ist das nicht ganz unmöglich, aber doch sehr unwahrscheinlich.

Dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Familienforschung. Es gibt gleich sechs adelige Familien namens Ofner, Offner oder Öfner, aber keine davon hatte jemals etwas mit meinen eigenen Of(f)ner-Vorfahren zu tun.

b) Familiennamen wie Kaiser, König, Herzog, Fürst, Graf, Freiherr, Baron, Ritter usw. sind recht häufig. Das verleitet viele dieser Namensträger dazu, zu glauben, sie würden von einem Kaiser, König, Herzog usw. abstammen. Das ist aber praktisch nie der Fall. Diese Familiennamen sind keine Hinweise auf eine 'noble' Abstammung, sondern das sind meist Übernamen, d.h. irgendein Vorfahre hat den Namen bei irgendeiner Gelegenheit erhalten. Das kann bedeuten, daß dieser Vorfahre einmal für einen Kaiser usw. gearbeitet hat, oder auch nur einmal einen Kaiser usw. persönlich gesehen hat - vor mehreren hundert Jahren war das ja nicht alltäglich. Es kann aber auch ein Spottname sein, weil sich dieser Vorfahre recht 'nobel' oder 'hochnäsig' benommen hat. Genau wird man das ohnehin nicht feststellen können.

Gleiches gibt übrigens bei Familiennamen wie: Papst, Bischof, Abt, Dechant usw. - auch diese Namen belegen keine Abstammung von einem Geistlichen.


5. HOCHZEITS - ORTE

"Geheiratet wurde in Regel im Heimatort der Braut", auch das ein sehr hartnäckiges Klischee. Wobei gemeint ist, falls Bräutigam und Braut aus unterschiedlichen Pfarren kamen.

Denn in der Mehrzahl der Hochzeiten stammten beide Brautleute ja aus der selben Pfarre und damit heirateten sowohl die Mehrheit der Männer, als auch der Frauen in ihrer Heimatpfarre.

Kamen Bräutigam und Braut aber aus unterschiedlichen Pfarren, dann gab es keine überregionalen Regeln, wohl aber lokale Traditionen.

Alle drei Möglichkeiten kamen in Betracht: Heirat in der Heimatpfarre des Mannes, Heirat in der Heimatpfarre der Frau oder Heirat in einer für beide fremden Pfarre. Im Barock und auch später war es beispielsweise Mode in einem Wallfahrtsort zu heiraten.

Bei einer Einheirat über Pfarrgrenzen hinweg, war es oft üblich, in der Pfarre zu heiraten, wo der Einheiratende (egal ob Frau oder Mann) wegging. Aber auch das war keine überregional gültige Regel, denn diese gab es nicht.


6. RECHTE DER FRAUEN

"Die Frauen früherer Jahrhunderte waren völlig rechtlos und besitzlos und ihren Vätern bzw. Ehemännern hilflos ausgeliefert", so eine weitverbreitete Meinung.

Liest man die alten Grundbücher, sie sind oft bis 1400 zurück erhalten, dann sieht das anders aus. Spätestens seit damals wurden nämlich immer beide Ehepartner zu gleichen Teilen im Grundbuch "angeschrieben". Egal wer von ihnen eingeheiratet hatte "aus ehelicher Lieb' und Treu' ", so eine häufige Formulierung, wurde mit der Hochzeit die Hälfte davon auf den Ehepartner übertragen. Und starb ein Ehepartner, dann erhielt der Überlebende auch dessen Anteil. Kinder wurden meist abgefertigt. Deshalb sind die alten Grundbücher ja auch so wichtige genealogische Quellen, man kann mit ihnen das Ableben von Bauer oder Bäuerin meist auf das Jahr genau feststellen. Die Frauen besaßen also praktisch gesehen die Hälfte des Landes.

Bei den Handwerkern war das anders. In der Regel durften nur Männer ein Handwerk lernen und einer Zunft angehören. Immer aber durften überlebende Frauen diesen Betrieb als "Witwenwirtschaft" fortführen. Bei Betrieben mit Realgerechtigkeit (wenn das Gewerbe fix ans Gebäude gekoppelt war, wie bei Mühlen, Schmieden, Bäckereien, Wirtshäusern usw.) durften auch Töchter das Gewerbe weiterführen. Das bedeutete natürlich nicht, daß Schmiedetöchter dann selbst am Amboß standen, wohl aber, daß sie Schmiedegesellen beschäftigen durften und auf eigene Rechnung weiterwirtschaften. Damit waren Witwen und Töchter von Handwerksmeistern oft selbständige Unternehmerinnen.


7. VIELSPRACHIGE ORTSNAMEN

"Ich suche Vorfahren in Ödenburg, heute Sopron in Ungarn" solche und ähnliche Suchen liest man täglich in allen Foren und Mail-Listen.

Das impliziert, den Ortsnamen "Ödenburg" gäbe es heute nicht mehr und den Ortsnamen "Sopron" hätte es vor nicht allzulanger Zeit noch nicht gegeben, wäre also neu erfunden worden. Dabei sind beide Ortsnamen uralt, stammen aus dem Mittelalter und haben immer unabhängig nebeneinander existiert. Im Deutschen wurde diese Stadt immer "Ödenburg" genannt, im Ungarischen "Sopron". Es gibt also kein "früher" und kein "heute", sondern eben verschiedene Ortsnamen in den verschiedenen Sprachen. Die zahlreichen Kroaten dieser Region verwenden übrigens Šopron, ebenso die Slowaken und Slowenen. Die Tschechen nennen die Stadt Šoproň und der ebenfalls sehr alte lateinische Ortsname lautet "Scar(a)bantia".

Diese Situation ist typisch für das alte Österreich-Ungarn. Dort war Vielsprachigkeit ganz normal und akzeptiert. Vor hundert Jahren wäre es keiner deutschsprachigen Zeitung eingefallen "Cheb" für Eger zu verwenden und keiner tschechischsprachigen "Wien" für "Víden".

Das hatte auch überhaupt nichts mit der vor Ort verwendeten Umgangssprache zu tun. In Eger (Westböhmen), bis 1806 rechtlich gesehen eine habsburgische Pfandherrschaft und ein Teil Bayerns, hat man bis 1945 praktisch nur Deutsch gesprochen - trotzdem ist die tschechische Namensform "Cheb" uralt. Und in Wittingau (Südböhmen) hat man seit langer Zeit immer mehrheitlich Tschechisch gesprochen und trotzdem gibt es den deutschen Ortsnamen des tschechischen "Trebon" schon viele hundert Jahre.

Der deutsche Name für (kroatisch) Zagreb lautet "Agram", der für das (ungarische) Győr "Raab". In keiner der beiden Städte gab es jemals eine deutschsprachige Mehrheit. Krems an der Donau, Linz und Salzburg waren nie tschechischsprachig, trotzdem lauten ihre Ortsnamen auf Tschechisch: "Kremže", "Linec" und "Solnohrad".

Je älter und größer ein Ort ist und je weiter man nach Osten kommt, desto mehr Sprachvarianten gibt es. Hermannstadt in Siebenbürgen beispielsweise heißt auf Ungarisch "Nagyszeben", auf Rumänisch "Sibiu", auf Polnisch "Sybin", auf Tschechisch " Sibiň" und auf Latein "Cibinium".

Die alte Stadt "Kaschau" im Osten der Slowakei heißt auf Slowakisch und Tschechisch "Košice", ebenso auf Serbisch und Russisch ("Кошице"), auf Ungarisch heißt sie "Kassa", auf Romani "Kasha" oder "Kasza", auf Rumänisch "Cașovia", auf Polnisch "Koszyce", auf Kroatisch "Kašava", auf Ukrainisch "Koshytsi/Кошиці", auf Hebräisch "קושיצה", auf Französisch "Cassovie" und auf Latein und Italienisch "Cassovia".

Das benachbarte "Eperies", das auf Deutsch von 1939–1945 auch "Preschau" genannt worden ist, heißt auf Slowakisch und Tschechisch "Prešov", auf Ungarisch "Eperjes", auf Polnisch "Preszów", auf Romani "Perieszys" und "Peryeshis", auf Ukrainisch "Prjaschiw/Пряшів" auf Russisch "Prjašev/Пряшев" und auf Latein "Fragopolis", "Eperiessinum", "Epuries" und "Aperiascinum".

Hier finden Sie einige Beispiele aus dem Süden der Monarchie.

Diese Liste ließe sich jetzt sehr lange fortsetzen. Erstaunlicherweise, und entgegen den Empfehlungen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften", wird immer mehr diese falsche Form "… Ödenburg, heute Sopron …" verwendet.

Richtig wäre es in deutschen Texten die deutsche Namensform zu verwenden, in ungarischen die ungarische, in tschechischen die tschechische usw. – und jeweils bei der ersten Erwähnung im Text eine oder zwei weitere geläufige Sprachvarianten in Klammer.

Beispiele:

- Ödenburg (ung. Sopron)
- Eger (tsch. Cheb)
- Kaschau (slowa. Košice, ung. Kassa)
- Hermannstadt (rum. Sibiu, ung. Nagyszeben)
- usw.

Unsere östlichen Nachbarstaaten haben mit den traditionellen Ortsnamen übrigens keine Probleme. In Ödenburg, Raab, Hermannstadt usw. stehen sogar zweisprachige Ortstafeln.


8. ANALPHABETISMUS

"Mein Vorfahre war nur ein Bauer und konnte deshalb wohl weder lesen noch schreiben", so lautet ein weit verbreitetes Klischee.

Die Schulpflicht für alle Kinder geht im Habsburgerreich auf die Regierungszeit "Kaiserin" Maria Theresias (1740 – 1780) zurück. Johann Ignaz von Felbiger (1724 – 1788) verfaßte 1774 die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen“ mit der eine sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule verbindlich wurde. Dieses Modell wurde auch auf alle anderen Sprachgruppen übertragen.

Aber auch davor gab es natürlich Schulen – und keineswegs nur Klosterschulen. Seit dem Beginn der Neuzeit existierten in Städten, Märkten, aber auch in vielen Pfarrdörfern Trivialschulen, in denen die Kinder Lesen, Schreiben und die Grundrechnungsarten lernten.

Schulerhalter waren die Städte, Märkte, sehr oft auch die katholischen Pfarren und wohltätige Stiftungen. Die Existenz solcher Schulen wird uns Genealogen oft durch die Erwähnung von Schulmeistern, Ludimagistern usw. in Erinnerung gerufen. Auch sind vielfach sehr alte Schülerlisten erhalten.

So ist im beispielsweise im vorderen Buchdeckel der ersten erhaltenen Kirchenmatrik (1628 – 1650) der Pfarre Hain in Niederösterreich eine Liste der Schulanfänger aus dem Jahr 1637 erhalten. Dort werden Buben (Knaben) und Mädchen erwähnt.

Die Pfarre Hain liegt einige Kilometer nördlich von St. Pölten und besteht aus mehreren kleinen Bauerndörfern ohne dominierenden Pfarrort. Trotzdem hat dort eben schon 137 Jahre vor der mariatheresianischen Schulordnung eine Grundschule existiert – und das mitten in den Notzeiten des 30jährigen Krieges. D.h. Bauernkinder haben dort Schulbildung erhalten. Auch in anderen Orten dieser Region werden Schulen und Schulmeister abseits der Klosterschulen ab etwa 1500 erwähnt.

Bauern waren damit in der Neuzeit weder automatisch noch überwiegend Analphabeten. Schließlich haben sie ja auch auf eigene Rechnung gewirtschaftet, mußten daher rechnen und kalkulieren können und ab etwa 1700 auch die Steuerformulare ausfüllen. Natürlich konnten damit nicht alle Bauern und Handwerker lesen und schreiben – wohl aber ein großer Teil.

Dieses Vorhandensein von sehr alten Grundschulen mag in den fruchtbaren Zentralräumen der habsburgischen Länder Nieder- und Oberösterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorderösterreich und Österr. Niederlande häufiger gewesen sein, als in den entlegeneren und wirtschaftlich benachteiligten Bergregionen, tendenziell gilt es aber für alle habsburgischen Gebieten des alten Heiligen Römischen Reichs.

In Galizien und der Bukowina, die erst 1772 bzw. 1775 habsburgisch wurden, im alten Königreich Ungarn, im Königreich Kroatien und den ehemals venezianischen Ländern Istrien und Dalmatien gilt das alles nicht.

In den italienischen Ländern Habsburgs: Lombardei, Venetien usw. gab es schon ab dem Mittelalter italienischsprachige Grundschulen.

Dagegen waren die große Gruppe der Dienstboten in den ländlichen Regionen, die Bettelleute, Soldaten usw. meist wirklich Analphabeten.

Zum Schluß noch ein religiöser Aspekt zur Untermauerung dieser Tatsachen. Aus der Zeit der Gegenreformation (ab etwa 1580) sind uns zahlreiche Beschwerden überliefert, daß die Bauern und Handwerker "acatholische" (meist lutherische) Bücher besitzen und diese nicht hergeben wollen. Viele davon wurden schließlich von der Obrigkeit zwangsweise beschlagnahmt und oft auch gegen "gut katholische" Bücher ausgetauscht. Auch das ist ein Beleg, daß zahlreiche Bauern und Handwerker der 16. und 17. Jahrhundert lesen konnten.


9. HÄUSLER

Der "arme Häusler" oder "arme Kleinhäusler" ist ein häufig strapaziertes Klischee. Häusler besaßen als Untereigentümer "nur" ein Haus, aber, im Unterschied zu Vollbauern und Gärtlern, bestenfalls nur wenige kleine Grundstücke. Sie hielten zwar in der Regel einige Hühner, ein bis zwei Schweine und Ziegen, zur Haltung einer Kuh reichte ihr Futter aber meist nicht aus.

D.h. Häusler waren auf einen Zuverdienst außer Haus angewiesen. Manche waren als Taglöhner abwechselnd bei verschiedenen Arbeitgebern tätig, manche hatte einen fixe Anstellung z.B. auf einem Guthof, einem Schloß, in einem Kloster usw. Sie waren also eine der Vorformen der späteren Arbeiterschaft.

Im Prinzip war auch jeder hausbesitzende Schneider, Schuster, Weber usw. ein Häusler, im Unterschied zu diesen aber berufsmäßig selbstständig und in einer Zunft organisiert.

Häusler zählten sicher nicht zu den Reichen der alten Standesgesellschaft, aber sicher auch nicht zu den Armen. Denn sie besaßen ja immerhin ein eigenes Haus und eine sehr kleine Bauernwirtschaft. Man kann sie also mit den Nebenerwerbslandwirten unserer Tage vergleichen.

Häusler standen damit sozial und finanziell deutlich über der Schicht der Inleute, den Dienstboten und der großen Gruppe des "fahrenden Volks". Sie gehörten damit zum oberen sozialen Drittel der Standesgesellschaft.

Heute würde ja auch niemand, der "nur" ein Haus besitzt, und als Angestellter oder Arbeiter unselbständig arbeitet, als "arm" gelten.


10. RECHT DER ERSTEN NACHT

Wenig hat die Phantasie durch die Jahrhunderte so beflügelt wie das "ius primae noctis", also das Recht des jeweiligen Grundherrn mit jeder Braut aus seinem Herrschaftsgebiet die Hochzeitsnacht zu verbringen, sie also zu deflorieren, vom Mädchen zur Frau zu machen. Die Roman-Literatur darüber ist gewaltig. Dagegen sind die Beläge dafür, daß es dieses "Recht" in Mitteleuropa jemals gab, mehr als rar – zwei Erwähnungen aus dem 16. Jht. im Raum Zürich.

In den Rechtsbüchern des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit und in den Sammlungen des Gewohnheitsrecht (Banntaidinge, Dorfordnungen, Weistümern) wird es nirgends erwähnt.

Aus den durchaus üblichen herrschaftlichen Hochzeits- und Mitgift-Steuern ist hier also eine Legende entstanden, die keine Basis besitzt. Gewiß waren manche Grundherrn alles andere als zurückhaltend bei den Frauen ihrer Untertanen, Verführungen und Vergewaltigungen kamen sicher vor, nur beruhten sie eben nicht auf einem Recht.

Schon die praktischen Rahmenbedingungen sprechen dagegen.

Die früher oft sehr mächtigen christlichen Kirchen hätten so einem Recht niemals zugestimmt, denn es widerspricht ja der christlichen Glaubenslehre.

Die Landbevölkerung hätte ein derartiges Recht auch nicht hingenommen. Aufstände gegen die Grundherrn (Bauernkriege) waren ja nicht selten, trotzdem wird nirgends die Abschaffung dieses "Rechts der ersten Nacht" gefordert.

Schon die praktische Ausübung dieses Rechts wäre schwierig gewesen. Die Fürsten Schwarzenberg etwa besaßen mehrere große Grundherrschaften. Darunter die Grundherrschaft Krummau an der Moldau (tsch. Český Krumlov) in Südböhmen. Alleine diese Grundherrschaft umfaßte im Jahr 1848 297 Ortschaften mit insgesamt zehntausenden Einwohnern. D.h. praktisch gesehen gab es in dieser Grundherrschaft jeden Tag mehrere Hochzeiten. Der Fürst hätte also weiß Gott praktische Probleme gehabt, dieses Recht auszuüben. Auch sein Verwalter als Stellvertreter wäre da sicher überfordert gewesen.

Und schließlich vergißt man in diesem Zusammenhang oft, daß ein nennenswerter Teil der Grundherrschaften in geistlichem Eigentum waren. Stifte, Klöster, Pfarrherrschaften – wer hätte denn dort dieses "Recht" überhaupt vollziehen sollen? Sicher, auch die geistlichen Herren waren keineswegs alle Heilige, aber die meisten Äbte doch schon in vorgerücktem Alter.

Wie konnte diese Legende dann eine dermaßen weite Verbreitung finden?

Zum einen hat die große Zahl unehelicher Kinder ohne die Angabe des Vaters, diese Legende immer wieder angeheizt. "Kein Vater genannt – da muß etwas Geheimnisvolles dahinterstecken, war vielleicht der Grundherr selbst der Vater?" – das hört man auch heute noch immer wieder. Und manche unehelichen Kinder versuchten auch ihr eher bedauernswertes Leben dadurch zu verbessern, indem sie sich einen anonymen adeligen Vater "zulegten". Auch manche ledige Mutter mag so die Schande eines ledigen Kindes abzumildern versucht haben, indem sie eben auf einen "adeligen Herrn" als Vater hinwies, den sie nicht habe abweisen können. Hie und da mag das auch wirklich so gewesen zu sein, aber in der großen Mehrzahl der Fälle sicher nicht.

Vor allem aber eignete sich dieses Thema zur politischen Propaganda wie kein zweites. Daß man Steuern zahlen mußte, nun, das war auch in Republiken der Fall, ebenfalls die Wehrpflicht usw. Aber die "lüsternen Grafen", die die Töchter bzw. Bräute ihrer Untertanen deflorieren durften, das war die Idealform der Propaganda gegen Adel und Feudalismus. Die vorgebliche Theaterkomödie "Der tolle Tag oder Die Hochzeit des Figaro" ("La folle journée ou Le mariage de Figaro") von Pierre Augustin Caron de Beaumarchais, geschrieben 1778 und (nach zahlreichen Streichungen und Änderungen) uraufgeführt 1784 in Paris, also kurz vor dem Beginn der französischen Revolution, ist das Paradebeispiel dafür.

Lorenzo da Ponte und Wolfgang Amadeus Mozart machten wenig später (1786) daraus die Oper "Die Hochzeit des Figaro" ("Le nozze di Figaro"), die bis heute auf den Spielplänen aller Opernhäuser der Welt steht und damit dieses Thema im Gespräch hält.

Der Inhalt ist schnell erzählt, der lüsterne Graf beharrt auf seinem "ius primae noctis", die Braut und ihr schlauer Verlobter "Figaro" können ihn mit Hilfe der Gräfin ausmanövrieren und blamieren.

Der Adel lief Sturm gegen dieses Werk, aber Kaiser Joseph II., dessen Absicht es war, die Macht des Adels zurückzudrängen, hielt seine schützende Hand darüber. Eine Legende als politisches Instrument.

Mit dem Aufschwung des Bürgertums im 19. Jht. kam das "Recht der ersten Nacht" wieder und wurde in hunderten von Romanen und Geschichten abgehandelt. Nun war es Propaganda des Bürgertums, das mit dem Adel um die Vormachtstellung im Staate rang. Nach 1918, Republiken hatten die meisten Monarchien abgelöst, blieb das Thema aktuell, vorbeugend, gegen eine mögliche Restauration.


11. BIGAMIE – ERLAUBNIS NACH DEM 30JÄHRIGEN KRIEG

In regelmäßigen Abständen taucht folgende Fabel auf:

"Nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) waren von den 17 Millionen Bewohnern Deutschlands nur noch 4 Millionen, meist Frauen und Mädchen übrig. Aus diesem Grunde wurde am 14.2.1650 auf dem fränkischen Kreistag in Nürnberg folgender Beschluß gefaßt und für ganz Deutschland zum Gesetz erhoben:

Demnach auch die unumgängliche Nothdurfft des heylichen römischen Reiches erfordert, die in diesem 30 jerig bludigen Kriege gantz abgenommene, durch das Schwerdt, Krankheyt und Hunger verzehrte Mannschafft wiederum zu ersetzen, so willen hinfüro innert nächsten 10 Jahren jedem Mannsperson erlaubt und gestattet seyn, zween Weiber zu heurathen. - So sich aber in Städten oder auff Dörffern jungGesellen finden laßen, so ihr 50tes Daseinsjahr noch nicht überschritten, starken Leibes und guter Gesundheyt auch mit Geld und Gut gesegnet sind, und solche betroffen würden, daß sie bishero keyn Weib genommen, solche sollen ernstlich vermahnet und bey Nichtfolgen am Leibe und am Vermögen gestraffet werden; diese jung Gesellen sollen alsobald in den heylichen Ehestand tretten, sey es mit eyner oder zween Frauen und wir von ihnen allen Ernstes erhoffen, daß sie noch eine halbe oder, je nach ihren Kräfften eine gantze Mandul Knaben erzeugen und also dem Vatterlande mit allem Eyffer wiederum zu Bürgern verhelfen mögen."

(Zitiert aus der "Chronik der Stadt Arnstadt" in Thüringen von Paul Thalmann, 1929)

In einer anderen Quelle findet sich hierzu folgender ergänzender Text: Es soll hinfüro jedem Mannßperson 2 Weyber zu heyrathen erlaubt seyn: dabei doch alle und Jede Mannßperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und gebürender Discretion und versorg befleiße, damit Er als ein Ehrlicher Mann, der sich 2 Weyber zu nehmen getraut, beyde Ehefrauen nicht allein notwendig versorge, sondern auch unter ihnen allen Unfrieden verhüte.

Dieses Gesetz galt bis 1660, also 10 Jahre lang.".

(Zitiert aus Genwiki: http://wiki-de.genealogy.net/Arnstadtextlink


Diese Fabel geht auf eine Erwähnung im "Fränkischen Archiv", Seiten 155 und 156 des Jahres 1790 zurück.

Titel "Begünstigung der Bigamie und der Priesterehe, Einschränkung der Aufnahme in die Klöster. Alles zur Vermehrung der Bevölkerung."

http://books.google.at/books?id=_mQAAAAAcAAJ&pg=PP14&lpg=PP14&dq=Bigamie+1650+%22Fr%C3%A4nkisches+Archiv+%22&source=bl&ots=AUPqHV-AKu&sig=Vgfj2pRrHQD_A13OnF7JkmJeSqM&hl=de&sa=X&ei=AZvhUcutEofiOp_WgcAD&ved=0CDYQ6AEwAQ extlink


Dazu stellt Leonhard Theobald in seinem Artikel "Der angebliche Bigamiebeschluß des fränkischen Kreistages", in "Beiträge zur Bayerischen Kirchengeschichte 23" (1916/17), S. 199-200 fest, daß "der Fränkische Kreistag zwischen 1645 und 1664 gar nicht getagt hat, folglich auch 1650 kein Gesetz o.ä. verabschiedet haben kann, und daß es keine Archivüberlieferung mit einem solchen Gesetz gibt in den Archiven von Nürnberg, Ansbach und Bamberg. Die Herausgeber des "Fränkischen Archivs", wo dieser Bigamiebeschluß veröffentlicht sein soll, müssen also etwas vollkommen falsch verstanden haben oder aber sind einer Fälschung aufgesessen."

Ein Fachartikel von Oberarchivrat Dr. Altmann, Vorstand des Staatsarchivs Nürnberg, aus dem Jahr 1920 kommt zum selben Schluß.

Natürlich hätte der fränkische Kreistag, so er getagt hätte, überhaupt keine im ganzen Hl. Römischen Reich gültigen Gesetze erlassen können und gerade die in Franken dominierende katholische Kirche hätte wohl weder Bigamie noch Priesterehe zugelassen.

Trotzdem geistert diese Erfindung unbeirrbar seit zwei Jahrhunderten durch Bücher und Zeitungen.


12. HUGENOTTEN IN ÖSTERREICH

Oft, wenn in der Forschung ein französisch klingender Name auftaucht, wird dahinter eine hugenottische Abstammung vermutet.

Die Hugenotten waren Protestanten, die in mehreren Wellen im 16., aber vor allem im 17. Jht. aus Frankreich vertrieben wurden bzw. flohen. Sie flüchteten in die Schweiz, nach Württemberg, Preußen, Hessen, die Niederlande, die Hansestädte, England und Amerika, also in protestantische Länder. In die habsburgischen Länder kamen nur ganz wenige, denn hier war spätestens ab 1626 und bis 1781 der Katholizismus Staatsreligion - und Protestanten daher unerwünscht. Natürlich mögen im 19. und 20. einige Hugenotten – Nachfahren eingewandert sein, viele dürften es aber nicht sein.

Trotzdem gab es im alten Österreich und gibt es auch im heutigen Österreich viele französische Namen. Diese Familien stammen meist aus den Österreichischen Niederlanden (heute im wesentlichen Belgien und Luxemburg), die von 1714 – 1797 den Wiener Habsburgern gehört hatten (davor ihren spanischen Cousins).

Andere kamen aus dem alten Herzogtum Lothringen, das der spätere Kaiser Franz Stephan I. 1736 auf Druck Frankreichs gegen die Toskana eintauschen mußte und das 1766, nach der Interimsherrschaft Stanislaus I. Leszczyński, endgültig an Frankreich fiel. Dieses alte Herzogtum des Heiligen Römischen Reiches stand damals schon lange unter dem Druck der Ostexpansion Frankreichs, was viele Bewohner zur Flucht ins befreundete Österreich motivierte.

In der Neuzeit kamen natürlich auch französische Kunsthandwerker wie z.B. Seidenweber und Gobelinweber aus Lyon sowie alle Arten von Künstlern nach Österreich.

Weitere Franzosen kamen ab 1789 als Flüchtlinge vor der Französischen Revolution, vor Napoleon, nach 1815 aber auch vor den wiedereingesetzten Bourbonen nach Österreich. Sogar einige Napoleoniden (Verwandte des Franzosenkaisers) erhielten in Österreich Asyl und Pfründe. Und viele von ihnen brachten auch ihr Personal mit. Natürlich sind auch immer wieder französische Diplomaten und Soldaten (Kriegsgefangene) in Österreich geblieben, wie auch nach 1955 ehemalige Besatzungssoldaten.


13. DIE "UNEHRLICHEN" MÜLLER

Die Müller gehörten früher, wie die Abdecker/Wasenmeister, Scharfrichter/Henker, Totengräber, Bader/Barbiere/Chirurgen, Schäfer/Halter, Büttel/Nachtwächter/Türmer, Leinweber, Köhler, Kesselflicker, Lumpensammler, Spielleute, Hausierer usw., zu den "unehrlichen" Berufen, also Berufen mit wenig Ansehen, und heirateten deshalb in der Regel nur untereinander. Sie besaßen keine Zünfte bzw. ihre Söhne wurden in anderen Zünften nicht aufgenommen und sie mußten (im Unterschied  zu den "ehrlichen" Berufen) nicht ehelich geboren sein um Meister werden zu können usw.
Solche Vorstellungen sind weit verbreitet

Das mag anderswo gegolten haben, in den habsburgischen Ländern war das aber nicht der Fall.
In Wien und Wiener Neustadt gab es schon im Mittelalter Müllerzünfte (Zechen genannt), im 16. Jahrhundert existierten sie schon in allen größeren Städten und Märkten. 
Viele dieser Zechenbücher sind erhalten.

Müller haben tatsächlich sehr oft innerhalb der eigenen Berufsgruppe geheiratet. Das lag allerdings nicht in einer gesellschaftlichen Isolierung ("Ehrlosigkeit") begründet, sondern darin, daß Müller im Schnitt wohlhabender waren als Bauern und Handwerker. Ihre Endogamie war also eine zum Schutz ihrer hohen sozialen Stellung bzw. des Wohlstandes.  
Das war ja auch beispielsweise bei Gutsverwaltern/Pflegern, Kaufleuten und ganz besonders beim Adel der Fall - man blieb unter sich, um nicht sozial abzusteigen.

Gesellschaftlich isoliert waren Müller keineswegs, sie spielten in den barocken Bruderschaften eine große Rolle, was bei Angehörigen eines "unehrlichen Berufes" nicht möglich gewesen wäre.

Müller wurden auch überproportional oft in Verwaltungsfunktionen wie (Dorf)-Richter, Amtsrichter, Marktrichter, Stadtrichter (Bürgermeister) usw. gewählt, Positionen, die in der Regel den höchsten sozialen Schichten vorbehalten waren.

Michael Melchior Adl, 1660-1693 Müllermeister in Aigen bei Göttweig in Niederösterreich und zeitweise dort auch Amtsrichter sowie sein Sohn Johann Philipp Adl, 1700-1738 Müllermeister im damals bedeutenden Markt und Donauhafen Grafenwörth in Niederösterreich und von 1720 bis 1726 dort auch Marktrichter, seien hier als Beispiele genannt. Leopold Adl, ein Enkel von Johann Philipp Adl, war ab 1806 Müllermeister in Wilhelmsburg in Niederösterreich und in der Folge dort auch Marktrichter.

Dazu ein Hinweis auf unsere Schrift Nr. 6 "Vom nicht ganz einfachen Müllerleben. Mühlen und Müller in der frühen Neuzeit" - noch lieferbar
https://www.familia-austria.at/index.php/schriftenreihe/1579-band-nr-6-vom-nicht-ganz-einfachen-muellerleben-muehlen-und-mueller-in-der-fruehen-neuzeit

Ähnliches gilt in den habsburgischen Ländern übrigen auch für die Bader, Halter/Hirten und Leinweber. Auch sie waren keineswegs "unehrlich", besaßen schon früh eigene Zechen (Zünfte), hatten aber keinen so hohen sozialen Status wie die Müller und waren meist auch nicht so wohlhabend.


14. WO DIE EHEN GESCHLOSSEN WURDEN, WIE DER URGROSSVATER ZUR URGROSSMUTTER GEKOMMEN IST

Vor 1870 konnten in Österreich Ehen nur durch den Geistlichen einer anerkannten christlichen Kirche oder einem Rabbi geschlossen werden. Aber darum geht es hier nicht, sondern um die Frage, wo der Urgroßvater die Urgroßmutter kennen- und lieben gelernt hat, wie sie also zusammengekommen sind.

Manche stammten aus der selben Pfarre, kannten sich also von Kindesbeinen an, vom Kirchgang bzw. der Pfarrschule her. Und die aus benachbarten Pfarren kannten sich eventuell von Wochenmärkten, Wallfahrten, Kirtagen (Kirchtagen) oder wechselnden Dienstverhältnissen. Aber es bleibt ein großer Rest, bei dem man sich wundert, wie sie sich finden konnten.

Die Antwort ist recht einfach: Vor etwa 1850 gab es fast ausschließlich arrangierte Ehen. D.h. die Eltern bzw. Vormünder suchten und bestimmten die Ehegesponse ihrer Kinder. Eheabreden wurden oft schon Jahre vor der Hochzeit getroffen und im Mittelpunkt standen fast immer wirtschaftliche Interessen. Das Hauptziel dabei war es, nicht sozial abzusteigen, also nicht "unter dem Stand" zu heiraten. Weit wichtiger als Liebe oder Zuneigung war es, daß die Kinder ökonomisch zusammenpaßten. Denn schließlich galt es ja einen Handwerksbetrieb oder eine Bauernwirtschaft (weiter) zu führen. Die Eltern bzw. Vormünder bedienten sich dabei oft professioneller Heiratsvermittler. Das waren oft Wanderhändler, die berufsbedingt weit herumkamen und - natürlich gegen entsprechendes Entgelt ("Kuppelpelz") - Ehen vermittelten. Diese "Kuppler" genossen meist kein hohes Ansehen, trotzdem bediente man sich ihrer. Den verkuppelten Kindern blieb meist nichts anderes übrig, als sich in ihr Schicksal zu fügen. Es war zwar möglich, sich scheiden zu lassen, aber Wiederverheiratungen waren bei Katholiken erst nach dem Tod des Ehepartners möglich.

Dieses Prinzip der arrangierten Ehen galt durchaus auch bei den zahlreichen Witwen- und Witwer-Hochzeiten. Auch hier bediente man sich dieser Kuppler und auch hier standen ökonomische Fragen im Vordergrund. Schließlich war eine Ehe ja in erster Linie eine ökonomische Verbindung und der Handwerksbetrieb bzw. die Bauernwirtschaft mußte ja weiterlaufen, bereits vorhandene Kinder betreut werden. Deshalb waren Wiederverheiratungen binnen 5 oder 6 Monaten durchaus üblich.

Erst mit der Romantik des 19. Jahrhunderts, bzw. mit den damals beginnenden gewaltigen wirtschaftlichen Umwälzungen (Industrialisierung, Landflucht, Verstädterung, Gewerbefreiheit, Ende der Grundherrschaften ...) begann dieses System langsam zu bröckeln. Bedingt durch diese geänderten wirtschaftlichen Gegebenheiten spielte in den Städten die "Neigungsehe" eine immer größere Rolle. Und allmählich drang dieser Wechsel auch auf das flache Land vor. Aber noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren arrangierte Ehen bei der bäuerlichen Bevölkerung Niederösterreichs durchaus üblich. 

Wie war es bei den anderen sozialen Schichten?
Bis ins 19. Jahrhundert waren Ehen zwischen Dienstboten meist verboten, weil die Obrigkeit (Grundherrschaft bzw. Magistrat) befürchtete, deren Kinder könnten der Allgemeinheit zur Last fallen. Dienstboten konnten aber durchaus in Bauernwirtschaften einheiraten und Mägde auch bei Handwerkern. Nach Kriegen, Naturkatastrophen und Seuchen wurden oft auch Dienstbotenhochzeiten zugelassen, um die dezimierte Bevölkerung wieder aufzufüllen.
Mit den Reformen des 19. Jahrhunderts und der raschen Zunahme der Arbeiterbevölkerung fielen allmählich alle Ehebeschränkungen. Diese Ehen wurden meist über die Familien, aber auch Arbeitskollegen und Freunde vermittelt.

 

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