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Sehr geehrte Damen und Herren!


Wir möchten zum geplanten neuen Personenstandsgesetz folgende Anregungen machen.

Bisher gab es eine 100jährige Sperrfrist für alle Daten aus Personenstandsunterlagen. Lediglich bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses sowie für direkte Nachkommen gab es Ausnahmeregelungen. Die historische und damit auch die genealogische Forschung war innerhalb dieser 100 Jahre nicht möglich.


Wir schlagen vor, im neuen Gesetz diese Sperrfrist je nach der Art des Standesfalles unterschiedlich lange festzusetzen.

Geburten sollen weiterhin für 100 Jahre gesperrt bleiben.

Hochzeiten sollen nur mehr für 75 Jahre gesperrt sein und

Sterbefälle für 30 Jahre.


Begründung:

Im Mittelpunkt der Regelung muß natürlich der Schutz lebender Personen, bzw. der Angehörigen von Verstorbenen stehen.

Daran soll nicht gerüttelt werden.

Deswegen soll die Sperrgrenze bei Geburten bei 100 Jahre bleiben.

Damit sind 99,99% aller Lebenden innerhalb der Sperrfrist.

100 Jahre lang dauernde Ehen gibt es dagegen sicher nicht.

D.h. hier wäre eine Absenkung dieser Frist auf 75 Jahre ein guter Schutz für praktisch alle lebenden Ehepaare.

Und die wenigen Ehepaare, die wirklich die "Diamantene Hochzeit" erleben, werden ohnehin in der Regel in der Lokalpresse gefeiert, sind also kaum anonym.

Bei Sterbefällen ist das Schutzinteresse der Hinterbliebenen maßgebend.

Die Trauerzeit und die Abwicklung der Verlassenschaft sollen ungestört – in der Sperrfrist - liegen und auch alle mögliche Geschäftemacher von den Hinterbliebenen ferngehalten.

Nach 30 Jahren erscheint aber auch hier einer Freigabe nichts mehr im Wege zu stehen.


Von der Seite der Wissenschaft her würde diese leichte Absenkung bei den Hochzeiten und die deutliche bei den Sterbefällen dagegen viele neue Möglichkeiten eröffnen.

So ist es derzeit etwa noch immer nicht möglich die Regiments-Matriken des 1. Weltkrieges zu bearbeiten, weil der Kriegsausbruch eben erst runde 99 Jahre zurück liegt. Nichteinmal die Sterbebücher dürfen bearbeitet werden, da diese Männer eben erst vor 99 - 94 Jahren gefallen bzw. an den damals grassierenden Seuchen gestorben sind.

Das ist eine recht kuriose Situation, denn in ganz Europa werden derzeit die Veranstaltungen, Ausstellungen, Seminare und Publikationen zu "100 Jahre 1. Weltkrieg" vorbereitet, nur in Österreich ist das Forschen darüber gesetzlich untersagt.


Dadurch entsteht sogar die merkwürdige Situation, daß k.u.k. Soldaten aus den böhmischen, ungarischen, polnischen usw. Ländern inzwischen gut erforscht sind, die aus Österreich selbst aber gar nicht.


Auch die wissenschaftlich sehr wertvolle Publikation und Erforschung der frühen Zivilmatriken (ab 1870) endet heute in Jahr 1911, weil natürlich auch sie in die hundertjährige Sperrfrist fällt. Dabei ist vom Hochzeitsjahrgang 1912 sicher schon lange niemand mehr am Leben.

Diese zwei kleinen Beispiele sollen mithelfen unsere Situation als Genealogen und Historiker zu erklären und unsere Bitte um Fristverkürzung zu erläutern.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Günter Ofner

Präsident

FAMILIA AUSTRIA

Österreichische Gesellschaft für Genealogie und Geschichte

ZVR-Zahl: 427886617; DVR 4002073

Gentzgasse 59/9

1180 Wien

Tel.: 01 478 01 70

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