Wählen Sie die Sprache der Netzseite ...
Schriftgröße ändern

Liebe Mitglieder, Mitarbeiter und Freunde von Familia Austria!


Vor einigen Wochen gab es größere Aufregung um das in Entstehung begriffene neue Personenstandsgesetz in Österreich.

Unser Verein hat sich ja auch zum Ziel gesetzt, die Interessen der Ahnen-und Familienforscher gegenüber staatlichen und privaten Institution zu vertreten.

Unsere Ziele


Familia Austria hat daher bereits am 14. August 2012, unmittelbar nachdem wir davon erfahren hatten, mit den zuständigen Fachleuten im Bundesministerium für Inneres (BMI) Kontakt aufgenommen.

Im Entwurf zum neuen Gesetz war nämlich vergessen worden, die gesetzliche Sperrfrist für Personenstandsunterlagen nach 100 Jahren wieder aufzuheben.

Man versicherte uns noch am 14. August 2012, daß das lediglich ein Versehen war und daß diese Passage natürlich wieder aufgenommen werden würde.

Als die große "Aufregung" am 21. August 2012 ausgelöst wurde, war dieses Problem in Wirklichkeit schon behoben.


Es blieb noch die Gelegenheit zu benützen, um die bisher einheitliche Schutzfrist von 100 Jahren möglichst zu verkürzen.

Nach eingehender Beratung haben wir daher dem BMI vorgeschlagen die Schutzfrist bei Geburten auf 100 Jahre zu belassen, die von Hochzeiten auf 75 Jahre zu reduzieren und die bei Sterbefällen auf 30 Jahre zu verkürzen.

In diesem Sinne haben wir uns am 24. August 2012 schriftlich an das BMI gewandt und wenige Tage später, am 29. August 2012, durfte eine Familia Austria-Delegation (unser Präsident Herr Günter Ofner und unser Vorstandsmitglied Herr Dkfm. Helmuth Tautermann) diesen Vorschlag auch persönlich im BMI dem sachlich zuständigen Gruppenleiter Herrn Ministerialrat Mag. Walter Grosinger und der Fachbearbeiterin Frau Dr. Dagmar Hinghofer-Skalkay vorstellen.

In einem sehr guten und konstruktiven Gespräch konnten wir unser Argumente für diese Verkürzungen darlegen.


Der überarbeitete Gesetzesentwurf liegt nun als Regierungsvorlage im Parlament und wie Sie selbst unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01907/index.shtml nachsehen können, § 52, Abs. (5), hat man unsere Familia Austria - Vorschläge vollinhaltlich in den Entwurf übernommen.


Natürlich hat jetzt das Parlament das letzte Wort, aber wir sind optimistisch, daß der Entwurf in diesen Passagen unverändert angenommen werden wird.

Zu Ihrer Information dürfen wir noch unsere beiden Schreiben an das BMI, sowie die jüngste Korrespondenz mit Herrn Ministerialrat Mag. Grosinger als Beilagen übermitteln.


Schreiben von FAMILIA AUSTRIA an das Bundesministerium für Inneres vom 14. August 2012

Schreiben von FAMILIA AUSTRIA an das Bundesministerium für Inneres vom 24. August 2012

Schreiben des Gruppenleiters des Bundesministerium für Inneres Herrn Ministerialrat Mag. Walter Grosinger an FAMILIA AUSTRIA vom 24. September 2012


Mit freundlichen Grüßen

Der Vereinsvorstand von FAMILIA AUSTRIA


Günter Ofner

Heinz Hadwig

Michael Ambrosch

Dkfm. Helmuth Tautermann

Ernst Ambros

Dipl.-Ing. Erich Schadner

Claudia Weck

Eva Constantin

Dr. Peter Haas

Mag. iur. Alexander Weber